Am 28. Juli 2026 wurden Abolfazl Sepahi Badjani und Amirhossein Safari Hosseinabadi noch vor Tagesanbruch in Isfahan hingerichtet. Ihr Tod wurde von Mizan, einer der iranischen Justiz nahestehenden Nachrichtenagentur, bestätigt und von der Associated Press gemeldet. Menschenrechtsorganisationen, darunter HRANA, berichten, dass die Hinrichtungen öffentlich auf dem Alikhani-Platz vollstreckt wurden. Im Internet kursierende Videos und Augenzeugenberichte scheinen ein Schafott, eine Menschenansammlung in der Nähe des Ortes sowie Sicherheitskräfte zu zeigen, die die Menschen auseinander treiben, aber Verein Welle hat nicht jedes Bild und jeden Bericht eigenständig überprüft.
Die beiden Männer waren Angeklagte im Fall „Alikhani-Platz“, der auf Proteste in Isfahan am 8. Januar 2026 zurückging. Ihre Hinrichtungen erfolgten nur neun Tage, nachdem Erfan Esfandiari und Gol-Mohammad Mohammadi, zwei weitere Angeklagte im selben Fall, am 19. Juli hingerichtet worden waren. In weniger als zehn Tagen wurden nun vier Menschen hingerichtet, während schwerwiegende Fragen zur Fairness der Verfahren weiterhin unbeantwortet bleiben.
Was die Behörden vorbringen
Nach Angaben der Justiz wurden Abolfazl Sepahi Badjani und Amirhossein Safari Hosseinabadi im Zusammenhang mit dem Tod von vier Angehörigen der Sicherheitskräfte verurteilt. Staatliche Medien warfen den Angeklagten in diesem Fall zudem Brandstiftung, Sachbeschädigung an einer Polizeiwache und Zerstörung von öffentlichem Eigentum vor. Dies sind schwerwiegende Vorwürfe, und jeder Todesfall während der Unruhen im Januar verdient eine unparteiische Untersuchung.
Eine Anklage durch staatliche Behörden ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer unabhängig festgestellten Tatsache. Die Verhandlungen vor dem Revolutionsgericht fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Urteile wurden nicht veröffentlicht, und das genaue individuelle Verhalten, das jedem Angeklagten zur Last gelegt wird, bleibt unklar. Diese mangelnde Transparenz macht eine unabhängige Bewertung der Beweise unmöglich.
Zwölf Todesurteile in einer nichtöffentlichen Verhandlung
Am 27. Juli verurteilten UN-Menschenrechtsexperten die Verhängung von Todesurteilen gegen zwölf junge Männer in einer einzigen Verhandlung. Sie erklärten, dass die Verurteilung von zwölf Personen zum Tode in einem nicht öffentlichen Gerichtssaal, ohne dass Klarheit über die individuelle Schuld jedes Einzelnen bestehe, gegen etablierte Standards für faire Gerichtsverfahren verstoße. In ihrer Erklärung forderten sie die Aufhebung der verbleibenden Todesurteile und einen sofortigen Stopp der Hinrichtungen.
Die UN-Experten berichteten, dass die Männer, die größtenteils Ende Teenager oder Anfang zwanzig waren, angeblich willkürlich inhaftiert worden seien. Einige seien Berichten zufolge Opfer von Verschleppungen und Misshandlungen geworden. Sie äußerten zudem Bedenken darüber, dass sich die Staatsanwaltschaft auf im Fernsehen ausgestrahlte Geständnisse stützte, obwohl die Anklagepunkte, Beweismittel und Urteile nicht öffentlich zugänglich waren.
Die Erklärung wurde vor den Hinrichtungen von Abolfazl Sepahi Badjani und Amirhossein Safari Hosseinabadi veröffentlicht. Die Tatsache, dass die Hinrichtungen unmittelbar nach der Warnung der Vereinten Nationen vollzogen wurden, macht die Dringlichkeit der Lage für die verbleibenden Angeklagten noch deutlicher.
Erzwungene Geständnisse und eingeschränkter Zugang zu Rechtsanwälten
UN-Experten betonten, dass unter Zwang erlangte Geständnisse niemals als Beweismittel zugelassen werden dürfen und dass die Ausstrahlung von Geständnissen vor dem Prozess gegen die Unschuldsvermutung verstößt. Sie hoben den Fall von Shervin Bagherian Jebeli hervor, der kurz vor seiner Festnahme 18 Jahre alt geworden war. Das staatliche Fernsehen strahlte innerhalb einer Woche und noch vor Beginn des Prozesses ein Video aus, in dem er Gewalttaten gestand. Die Experten erklärten, er scheine die Tragweite der gegen ihn erhobenen Anklage wegen eines Kapitalverbrechens nicht zu verstehen, was Bedenken aufkommen ließ, ob er Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl gehabt habe.
Iran Human Rights und HRANA haben weitere verfahrensrechtliche Bedenken im Fall „Alikhani-Platz“ geäußert. Dazu gehören sehr kurze Verfahren, Gerichtsverhandlungen per Telefon oder Videokonferenz aus dem Gefängnis heraus, der fehlende effektive Zugang zu den Akten, die Verweigerung von Kopien oder Einzelheiten der Urteile gegenüber den Familien sowie die angebliche Nichtberücksichtigung von Beweismitteln der Verteidigung durch die Gerichte. „Iran Human Rights“ zitierte zudem Quellen, die Folter und Druck zur Erlangung selbstbelastender Aussagen behaupten. Es handelt sich hierbei um Menschenrechtsberichte und Vorwürfe; die Behörden sollten unabhängige Untersuchungen zulassen, anstatt diese unbeantwortet zu lassen.
Erfan Esfandiari und Gol-Mohammad Mohammadi
Iran Human Rights berichtete, dass Erfan Esfandiari, der angeblich 18 Jahre alt war, und Gol-Mohammad Mohammadi, ein 23-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, am 19. Juli im Zentralgefängnis von Isfahan hingerichtet wurden. Die Organisation erklärte, sie habe das genaue Alter von Erfan zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat nicht unabhängig bestätigen können. Sie zitierte zudem eine Quelle, die angab, dass die erste Anhörung etwa zehn Minuten gedauert habe und dass Erfan dem Richter gesagt habe, er sei gefoltert worden.
Dieser Fall verdeutlicht, warum eine präzise Sprache so wichtig ist. Die Hinrichtungen sind bestätigt. Die Vorwürfe von Folter, Nötigung und Verfahrensmängeln erfordern eine unabhängige Untersuchung. Sie dürfen nicht als gerichtlich bewiesene Tatsachen dargestellt werden, können aber auch nicht einfach abgetan werden, wenn die Todesstrafe keine Möglichkeit zur Korrektur eines Fehlers lässt.
Für andere Angeklagte besteht weiterhin unmittelbare Gefahr
Nach den vier Hinrichtungen im Juli scheinen mindestens acht Mitglieder der von UN-Experten beschriebenen 12-köpfigen Gruppe weiterhin zum Tode verurteilt zu sein. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass der Umfang des Verfahrens möglicherweise größer ist: Laut HRANA wurden ursprünglich 15 Angeklagte zum Tode verurteilt, wobei ein Urteil aufgehoben und 14 bestätigt wurden. Iran Human Rights hat separat berichtet, dass sich im Zentralgefängnis von Isfahan mehr als 70 Demonstranten aus dem Januar in der Todeszelle befinden, darunter auch Personen, die mit anderen Fällen in Verbindung stehen.
Diese unterschiedlichen Zahlen sind kein nebensächliches Detail. Sie spiegeln nichtöffentliche Verhandlungen, unveröffentlichte Urteile und den eingeschränkten Zugang zu verlässlichen Informationen über die Fälle wider. Die Vereinten Nationen und die zuständigen internationalen Institutionen sollten sich dringend um eine verifizierte Liste aller Angeklagten bemühen, aus der deren Aufenthaltsort, rechtlicher Status, Alter zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat, Zugang zu einem Rechtsbeistand sowie ein etwaiger geplanter Hinrichtungstermin hervorgehen.
Das Recht auf Leben erfordert ein faires und individuelles Gerichtsverfahren
Das internationale Menschenrechtsrecht schützt das Recht auf Leben und verlangt in jedem Fall, in dem die Todesstrafe droht, strenge Garantien für ein faires Verfahren. Selbst wenn die Anklage einen vorsätzlichen Tötungsdelikt betrifft, kann ein Todesurteil nicht als rechtmäßig angesehen werden, wenn das Verfahren auf kollektiver Verantwortung, einer unklaren individuellen Rolle, erzwungenen Aussagen oder der Verweigerung einer wirksamen rechtlichen Vertretung beruht. War ein Angeklagter zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat unter 18 Jahre alt, ist die Hinrichtung absolut verboten.
Eine öffentliche Hinrichtung gibt Anlass zu weiterer Besorgnis. Sie setzt Familien und die breitere Öffentlichkeit einem bewusst öffentlich inszenierten Akt unwiderruflicher Bestrafung aus. Sie kann keine Antworten auf berechtigte Fragen zu Beweisen, Verantwortung oder einem ordnungsgemäßen Verfahren geben. Gerechtigkeit erfordert Wahrheit, individuelle Rechenschaftspflicht und ein verlässliches Rechtsverfahren – und keine kollektiven Verfahren, bei denen wesentliche Fakten im Verborgenen bleiben.
Welles Rolle und die jetzt erforderlichen Maßnahmen
Der Verein Welle dokumentiert dringende Fälle, überprüft Informationen anhand unabhängiger Quellen, kennzeichnet staatliche Behauptungen und Menschenrechtsvorwürfe eindeutig und macht die Schweizer Zivilgesellschaft sowie internationale Gremien auf bedrohte Gefangene aufmerksam. Unsere Arbeit ist unabhängig und unpolitisch. Im Mittelpunkt stehen die Menschenwürde, das Recht auf Leben, faire Gerichtsverfahren sowie der Schutz vor Folter und Misshandlung.
Welle fordert den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, weitere zuständige Sonderverfahren der Vereinten Nationen sowie die unabhängige internationale Untersuchungsmission der Vereinten Nationen auf, unverzüglich zu handeln. Sie sollten unverzüglich eine Bestätigung des Status der verbleibenden Angeklagten einholen, Zugang zu Rechtsanwälten und Angehörigen fordern, Vorwürfe von Folter und erzwungenen Geständnissen untersuchen und darauf drängen, dass alle verbleibenden Todesurteile im Fall ’Alikhani-Platz“ aufgehoben werden.
Die zuständigen internationalen Institutionen sollten zudem ein Moratorium für Hinrichtungen sowie unabhängige Wiederaufnahmeverfahren fordern, die internationalen Standards entsprechen. Vier Männer sind in diesem Fall bereits hingerichtet worden. Für die Übrigen darf nicht bis zur nächsten Ankündigung im Morgengrauen gewartet werden. Die internationale Aufmerksamkeit muss nun in nachprüfbaren Schutz, Zugang zur Justiz und eine sofortige Beendigung weiterer Hinrichtungen umgesetzt werden.
Quellen und redaktioneller Hinweis
In diesem Artikel wird zwischen offiziellen Stellungnahmen und Vorwürfen sowie Berichten von Menschenrechtsorganisationen unterschieden. Da der unabhängige Zugang zu Gefängnissen und Gerichtsakten eingeschränkt ist, konnten einige Details vom Verein Welle nicht unabhängig überprüft werden.
Quelle: Iran Human Rights, Bericht über Erfan Esfandiari und Gol-Mohammad Mohammadi (19. Juli 2026)
Quelle: HRANA, “Isfahan: Abolfazl Sepahi und Amirhossein Safari öffentlich hingerichtet” (28. Juli 2026)